Wesentliche Funktionen von diesem Quiz sind leider nicht verfügbar.
Vermutlich ist in Ihrem Internetbrowser Javascript deaktiviert. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie in Ihrem Browser die höchste Sicherheitsstufe gewählt haben.
<<Diese Meldung erscheint nicht in der registrierten Version >>
AFZ - Fernmelderechtliche Bestimmungen
1.
Welche Befugnisse haben die Organe der Fernmeldebehörden aufgrund ihres Aufsichtsrechtes?
Die Funkanlage zu überprüfen.
Fernmeldegebühren einzuheben.
Einen Funker-Zeugnisinhaber an Ort und Stelle auf seine fachliche Befähigung hin zu überprüfen.
Bei der Feststellung eines Misstandes an Ort und Stelle eine Geldstrafe zu verhängen.
2.
Wann kann die Fernmeldebehörde die Bewilligung für eine Funkanlage widerrufen?
Bei wiederholten oder gröblichen Verstößen seitens des Bewilligungsinhabers gegen fernmelderechtliche Bestimmungen.
Bei Verlust des Funker-Zeugnisses.
Wenn die Anlage nicht innerhalb von 6 Monaten errichtet ist.
Bei Entzug der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.
3.
Kann der Bund die Einstellung des Betriebes einer Funkanlage anordnen?
Ja, wenn öffentliche Rücksichten dies erfordern.
Ja, wenn der Bewilligungsinhaber der Funkanlage kein Funker-Zeugnis besitzt.
Ja, aber nur hinsichtlich privater Funkanlagen.
Ja, aber nur bei Vorliegen eines richterlichen Befehls.
4.
Wer ist für die Erteilung einer Betriebsbewilligung für eine Luftfahrzeugfunkstelle zuständig?
Der Hersteller der Funkanlagen.
Die Oberste Fernmeldebehörde.
Die Austro Control GmbH.
Die zuständige Fernmeldebehörde I. Instanz.
5.
Welche österreichische Rechtsvorschrift regelt die Pflicht zur Geheimhaltung für Funkanlagen?
Das Telekommunikationsgesetz.
Das Funker-Zeugnisgesetz.
Das Amateurfunkgesetz.
Das Luftfahrtgesetz.
6.
Was versteht man unter "missbräuchlicher Verwendung" einer Funkanlage?
Jede Verwendung ohne Bewilligung.
Jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Benützer.
Die Verwendung der Funkanlage ohne Entrichtung der Gebühren.
Jeden technischen Umbau der Funkanlage.
7.
Welche Befugnisse haben die Organe der Fernmeldebehörden aufgrund ihres Aufsichtsrechtes?
Die Vorweisung der Bewilligungsurkunde zu verlangen.
Fernmeldegebühren einzuheben.
Einen Funker-Zeugnisinhaber an Ort und Stelle auf seine fachliche Befähigung hin zu überprüfen.
Bei der Feststellung eines Missstandes an Ort und Stelle eine Geldstrafe zu verhängen.
8.
Durch wen wird das Fernmeldehoheitsrecht in Österreich ausgeübt?
Durch die Post.
Durch die Fernmeldebehörden.
Durch die Zivillluftfahrtbehörde.
Durch die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH.
9.
In welchem Fall verstoßen Sie gegen die Geheimhaltungspflicht?
Bei der Weitergabe von Nachrichten, die nicht für mich bestimmt sind.
Bei der Weitergaben von Nachrichten, die gegen die Sittlichkeit verstoßen.
Bei der Weitergabe einer für mich bestimmten Nachricht.
Bei der Weitergabe von für die Öffentlichkeit bestimmten Nachrichten.
10.
Innerhalb welcher Frist vom Tage der Bewilligungserteilung an ist eine Funkanlage in Betrieb zu nehmen?
Es gibt keine Frist.
Innerhalb von sechs Monaten.
Innerhalb von zwölf Monaten.
Innerhalb von 30 Tagen.
11.
Wann kann eine Funkanlage zugunsten des Bundes für verfallen erklärt werden?
Wenn Fernmeldegebühren trotz Mahnung nicht entrichtet werden.
Wenn die Anlage nicht dem technischen Stand entspricht.
Wenn die Anlage keine Typenzulassung aufweist.
Bei Begehung einer nach dem Telekommunikationsgesetz strafbaren Handlung mit dieser Anlage.
12.
Sie tauschen Ihre bisherige Funkanlage gegen eine moderne aus. Was ist zu tun?
Ich kann mit der bestehenden Bewilligung auch die neue Funkanlage betreiben.
Es ist eine neue Bewilligung bei der zuständigen Fernmeldebehörde I. Instanz zu beantragen.
Es ist eine neue Bewilligung b ei der Fernmeldebehörde II. Instanz zu beantragen.
Der Austausch der Funkanlage ist der Luftfahrtbehörde anzuzeigen.
13.
Wann kann eine Bewilligungsantrag für eine Luftfahrzeugfunkstelle abgelehnt werden?
Wenn die Antragstellerin kein Funker-Zeugnis besitzt.
Wenn der Antragsteller nicht als verlässlich anzusehen ist.
Wenn der Antragsteller kein österreichischer Staatsbürger ist.
Wenn die Anlage den technischen Erfordernissen nicht entspricht.
14.
In welchem Fall verstoßen Sie gegen das Telekommunikationsgesetz?
Bei Nichtentrichtung von Fernmeldegebühren.
Bei Ausübung des Sprechfunkdienstet ohne Funker-Zeugnis.
Wenn ich eine Funksendeanlage ohne Bewilligung errichte und in Betrieb nehme.
Wenn ich keine Verlustmeldung bezüglich meines Funker-Zeugnisses mache.
15.
In welchem Fall bedarf es einer Abänderung der fernmeldebehördlichen Bewilligung?
Bei Verlust des Funker-Zeugnisses.
Bei Entzug der Berchtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.
Bei vorübergehender Nichtbenutzung der Funkanlage.
Bei Standortänderung einer Funkanlage.
16.
Wer führt das Strafverfahren bei einem Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz durch?
Das zuständige Bezirksgericht.
Das zuständige Fernmeldebüro.
Die Sicherheitsbehörde (Polizei).
Die Oberste Zivilluftfahrtbehörde.
17.
Rechtsgrundlage für das Errichten und Betreiben von Funkanlagen in Österreich
Das Telekommunikationsgesetz.
Das Funker-Zeugnisgesetz.
Die Vollzugsordnung für den Funkdienst.
Das Amateurfunkgesetz.
18.
Welche Maßnahmen trifft die Fernmeldebehörde, wenn Sie eine Funkanlage unbefugt in Betrieb nehmen?
Die Anlage wird für Verfallen erklärt.
Ich werde zu einer Prüfung bei der Funkerprüfungskommission vorgeladen.
Ein Verwaltungsstrafverfahren wir eingeleitet.
Eine Freiheitsstrafe wird verhängt.
19.
In welchem Fall verstoßen Sie gegen das Telekommunikationsgesetz?
Bei Nichtentrichtung von Fernmeldegebühren.
Bei Ausübung des Sprechfunkdienstes ohne Funker-Zeugnis.
Bei missbräuchlicher Verwendung einer Funkanlage.
Wenn ich keine Verlustmeldung bezüglich meines Funker-Zeugnisses mache.
20.
Von wem wird eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht bestraft?
Von der zuständigen Fernmeldebehörde.
Vom zuständigen Gericht.
Von der Austro Control GmbH.
Von der Internationalen Fernmeldeunion.
21.
Welche Folgen hat die missbräuchliche Verwendung einer Funkanlage?
Den Entzug des Funker-Zeugnisses.
Die Einleitung eines Verfahrens durch die Zivilluftfahrtbehörde.
Die Einleitung eines Srafverfahrens durch die zuständige Fernmeldebehörde.
Die Beschlagnahme der Funkanlage.
22.
In welchem Fall bedarf es einer Abänderung der fernmeldebehördlichen Bewilligung?
Bei Verlust des Funker-Zeugnisses.
Bei Entzug der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.
Bei vorübergehender Nichtbenutzung der Funkanlage.
Bei Änderung des Einsatzbereiches einer Funkanlage.
23.
Sie empfangen durch Zufall den Polizeifunk. Wozu sind Sie verpflichtet?
Zur Aufzeichnung und sofortigen Weiterleitung der Nachricht.
Zur Geheimhaltung (gegenüber Unbefugten).
Der aussendenden Stelle den Empfang zu bestätigen.
Die empfangene Meldung weiterzugeben.
24.
Was versteht man unter "missbräuchlicher Verwendung" einer Funkanlage?
Jede Verwendung ohne Bewilligung.
Jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder gegen die Gesetze verstößt.
Die Verwendung der Funkanlage ohne Entrichtung der Gebühren.
Jeden technischen Umbau der Funkanlage.
25.
Es soll der Standort einer ortsfesten Funkanlage geändert werden. Was ist zu tun?
Die Standortverlegung ist der Fernmeldebhörde nur anzuzeigen.
Ein Antrag auf Änderung der Bewilligung ist bei der Fernmeldebehörde II. Instanz einzubringen.
Ein Antrag auf Änderung der Bewilligung ist bei der zuständigen Fernmeldebehörde I. Instanz einzubringen.
Nichts.
26.
Welche Meldungen dürfen Sie mit Ihrer Luftfahrzeugfunkstelle übermitteln?
Meldungen jeder Art.
Persönliche Mitteilungen der Fluggäste.
Meldungen des beweglichen Flugfunkdienstes.
Meldungen des festen Flugfunkdienstes.
27.
Welche Telekommunikationseinrichtungen unterliegen der fernmeldebehördlichen Aufsicht?
Nur die bewilligungspflichtigen Telekommunikationseinrichtungen.
Alle Telekommunikationseinrichtungen.
Nur die Funkanlagen.
Telekommunikationseinrichtungen auf österreichischen Luftfahrzeugen, nicht aber auf ausländischen Luftfahrzeugen.
28.
Auf welcher Frequenz darf eine bewilligte Funkanlage betrieben werden?
Auf allen Frequenzen.
Auf der zugewiesenen Frequenz.
Auf Frequenzen über 30 Mhz.
Auf Frequenzen, die einen störungsfreien Empfang ermöglichen.
29.
Welche Befugnisse haben die Organe der Fernmeldebehörden aufgrund ihres Aufsichtsrechtes?
Die Vorweisung des Funker-Zeignisses zu verlangen.
Fernmeldegebühren einzuheben.
Einen Funker-Zeugnisinhaber an Ort und Stelle auf seine fachliche Befähigung hin zu überprüfen.
Bei der Feststellung eines Missstandes an Ort und Stelle eine Geldstrafe zu verhängen.
30.
Wann kann die Fernmeldebehörde die Bewilligung für eine Funkanlage widerrufen?
Aus technischen Gründen.
Bei VErlust des Funker-Zeignisses.
Wenn die Anlage nicht innerhalb von 6 Monaten errichtet ist.
Bei Entzug der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.
31.
Dürfen Funkanlagen auf österreichischen Luftfahrzeugen ohne Bewilligung errichtet und betrieben werden?
Ja, wenn es sich um eine bewilligungsfreie Funkanlage handelt.
Nein, weil Funkanlagen sind immer bewilligungspflichtig.
Ja, wenn sie ausschliesslich zum Verkehr innerhalb des Fahrzeuges bestimmt sind.
Ja, wenn die Gegenstelle gleichfalls eine österreichische Luftfahrzeugfunkstelle ist.
32.
Welches Rufzeichen ist von einer Luftfahrzeugfunkstelle zu verwenden?
Das von der Fernmeldebehörde zugewiesene Rufzeichen.
Ein vom Funker der Luftfahrzeugfunkstelle abgekürztes Rufzeichen.
Ein von der Internationalen Fernmeldeunion zugewiesenes Rufzeichen.
Ein nicht zur Verwechslung geeignetes Rufzeichen.
33.
Was versteht man unter "missbräuchlicher Verwendung" einer Funkanlage?
Jede Verwendung ohne Bewilligung.
Jede Verwendung, die nicht dem bewilligten Zweck entspricht.
Die Verwendung der Funkanlage ohne Entrichtung der Gebühren.
Jeden technischen Umbau der Funkanlage.
34.
Was versteht man unter "missbräuchlicher Verwendung" einer Funkanlage?
Jede Verwendung ohne Bewilligung.
Jede Verletzung der Geheimhaltungspflicht.
Die Verwendung der Funkanlage ohne Entrichtung der Gebühren.
Jeden technischen Umbau der Funkanlage.
35.
Wann kann die Fernmeldebehörde die Bewilligung für eine Funkanlage widerrufen?
Bei wiederholten oder gröblichen Verstößen seitens des Bewilligungsinhabers gegen Auflagen im Bewilligungsbescheid.
Bei Verlust des Funker-Zeignisses.
Wenn die Anlage nicht innerhalb von 6 Monaten errichtet ist.
Bei Entzug der Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes.
36.
Eine Funkanlage stört eine andere. Welche Möglichkeiten hat die Fernmeldebehörde?
Das Funker-Zeugnis zu entziehen.
Maßnahmen zur Beseitigung der Störung anzuordnen.
Die Beschlagnahme der störenden Funkanlage zu verfügen.
Eine Anzeige bei der Zivilluftfahrtbehörde zu erstatten.
Top